Das neue Maklergesetz – Das sollten Sie jetzt wissen

Was bedeuten Provisionsteilung und Maklervertrag?

Lassen Sie Ihre Immobilie durch einen Makler verkaufen, erhält dieser dafür eine Provision. Bisher gab es dabei bundesweit unterschiedliche Modelle. Während in Nordrhein-Westfalen und Bayern die Provision schon immer geteilt wurde, zahlen in Hamburg und Berlin die Käufer. Ab Dezember 2020 wird dies im neuen Maklergesetz nun einheitlich geregelt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. In Berlin zahlte sonst der Käufer
  2. Was wird im Maklervertrag festgehalten
  3. Wonach richtet sich die Höhe der Provision
  4. Gibt es Ausnahmen?
  5. Warum lohnt sich ein Qualitätsmakler gerade jetzt
  6. FAQ | Das neue Maklergesetz

Auch wenn das neue Maklergesetz an sich keine großen Neuerungen mit sich bringt, so sorgt es doch für mehr Transparenz beim Verkauf von Wohnimmobilien. Es vereinheitlicht nämlich, wie die Kosten für den Makler geregelt sind. Bisher wurde die Provision nur in einigen Bundesländern bereits geteilt. In anderen Bundesländern, wie Berlin, galt die Außenprovision.  Das heißt also, dass bisher die Maklerprovision vom Käufer getragen wurde. Dies wird nun nicht mehr der Fall sein, denn zukünftig muss der Verkäufer den gleichen Teil der Provision bezahlen wie der Käufer. Aber nicht nur das ist neu. Das Gesetz legt außerdem fest, dass Maklerverträge schriftlich festgehalten werden müssen. Darin müssen auch die vereinbarten Leistungen des Maklers dokumentiert sein.

Für uns von Eberhardt – Immobilien in Süd-Ost Berlin bietet das neue Maklergesetz die Möglichkeit eines fairen Provisionsmodells. Dem Käufer bietet es den Vorteil die Nebenkosten gering zu halten. Aber auch der die Verkäufer profitieren von der Transparenz der Kosten und des Leistungsumfanges. Ob nun durch die Erstellung eines professionellen Exposés, dem Besorgen der verkaufsrelevanten Unterlagen, den Wohnflächenberechnungen oder dem Durchführen der Besichtigungen, der Begleitung zum Notartermin und vielem mehr, müssen alle Leistungen lt. neuem Maklergesetz nun schriftlich festgehalten werden.

Bisher zahlte nur der Käufer

Während die Neuregelung der Maklerkosten und die damit verbundene Provisionsteilung für einige Bundesländer nichts neues darstellt, ändert sich doch das Provisionsverhalten in Berlin. Bisher war hier die Außenprovision üblich. Dies bedeutet, dass bisher der Käufer allein für die Maklerkosten aufkam. Dies gibt es nun mit der Einführung des neuen Maklergesetzes nicht mehr.
Es gibt nun zwei Möglihckeiten:
1. Käufer und Verkäufer zahlen zu gleichen teilen die Maklerprovision. Das soll heißen, dass der Verkäufer genauso viel Provision bezahlt wie der Käufer.
2. Der Verkäufer übernimmt die komplette Provision. Der Vorteil ist in diesem Fall, dass der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber verpflichtet ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass er bei Kaufpreisverhandlungen das Verhandeln im Sinne seines Auftragsgebers übernehmen darf.

Was wird im Maklervertrag festgehalten

Was vorher mit einem Handschlag geregelt wurde, muss nun schriftlich festgehalten werden. Mit dem neuen Maklergesetz ist es jetzt Pflicht, getroffene Vereinbarungen über die Maklerleistungen in einem Maklervertrag festzuhalten und zu dokumentieren. Dabei besitzt nur noch die Schriftform Gültigkeit. Der Vorteil für den Verkäufer liegt dabei eindeutig in der Transparenz. Mit einem schriftlichen Maklervertrag hat er den vollen Überblick über die vereinbarten Leistungen und die Provision des Maklers.

Wonach richtet sich die Höhe der Provision?

Da das neue Maklergesetz die Höhe der Provision nicht eindeutig regelt, können Immobilienverkäufer und Makler diese im Maklervertrag vereinbaren. Dabei variiert die Provision je nach Leistungsumfang des Maklers. Neben der langjährigen Erfahrung und Marktkenntnis, bieten wir von Eberhardt Immobilien auch umfangreiche Leistungen an. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Privatverkäufern oft an Fachwissen und Erfahrung fehlt. Daher ist es ihnen meist nicht möglich eine Immobilie in kurzer Zeit und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Aber auch rechtliche Fallstricke können einem Privatverkäufer schnell zum Verhängnis werden.

Wir von Eberhardt Immobilien in Berlin kennen sich mit solchen Fällen bestens aus und sind schon oft Immobilienverkäufern, die den Verkauf falsch angegangen sind, zur Hilfe geeilt. Daher bereiten sie den Verkauf einer Immobilie stets gründlich und sorgsam vor. Hochwertige und aussagekräftige Exposés sind trotz der Digitalisierung noch immer gefragt.  Wenn es um das professionelle Herrichten einer Immobilie geht, so setzen die Qualitätsmakler von Eberhardt Immobilien gerne das Home Staging als professionelles Mittel für Fotos und Besichtigungen ein. Dies kann nachweislich zu höheren Verkaufspreisen führen.

Da auch bei Maklern nicht immer der günstigste gleich der beste ist, empfehlen Experten, das Leistungsportfolios eines Maklers genau zu prüfen und zu vergleichen.

Warum lohnt sich ein Qualitätsmakler gerade jetzt?

Viele Privatverkäufer stellen schnell fest, dass der Verkauf einer Immobilie keine einfache Angelegenheit ist. Bereits bei der Bewertung der Immobilie sind viel Know-how und Marktkenntnis erforderlich. Auch unterschätzen Eigentümer oft das Besorgen sowie das Besichtigungsmanagement, was beides oft viel Zeit in Anspruch nimmt, die Berufstätigen manchmal fehlt. Und auch rechtliche Fallstricke, wie beispielsweise eingetragene Wohnrechte oder Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis, führen gelegentlich zu Geldbußen oder sogar Rückabwicklungen von Immobilientransaktionen.

Für die Qualitätsmakler von Eberhardt Immobilien Berlin sind solche Situationen alltäglich. Dadurch sind sie in der Lage sowohl verlässliche Verkehrswerte für eine Immobilie zu ermitteln als auch die notwendigen Unterlagen für den Immobilienverkauf zu besorgen. Darüber hinaus sind sie in der Lage Scheininteressenten von tatsächlichen Interessenten zu unterscheiden und die entsprechenden Besichtigungen zu planen und durchzuführen. Sie wissen wo die Fehlerquellen des Immobilienverkaufs liegen und räumen diese problemlos aus. Damit sorgen die Qualitätsmakler von Eberhardt-Immobilien für einen zügigen und problemlosen Immobilienverkauf zu einem marktgerechten Preis. Somit hat der Immobilienverkäufer genügend Zeit, um sich auf seine veränderte Lebenssituation einzustellen.

DASS NEUE MAKLERGESETZ- FAQ

Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Maklergesetz

Das neue Gesetz zur Regelung der Maklerkosten legt zum ersten Mal die Vertragsgestaltung zwischen Verkäufern, Käufern und Immobilienvermittlern fest. Dabei wird nicht nur die Provision geregelt, sondern auch wie die Verträge zu schließen sind. Dabei können sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Prozenten teilen. Allerdings ist es auch möglich, dass der Verkäufer die vollständige Provision übernimmt. Die Höhe der Provision ist dabei nicht festgeschrieben. Sie kann – je nach Leistung- unterschiedlich hoch ausfallen. Maklerleistungen sind für Immobilienverkäufer nicht mehr kostenfrei.

Das neue Maklergesetz tritt ab Dezember 2020 in Kraft.

Teilen sich Immobilienverkäufer und -käufer die Provision, dann ist der Anteil des Verkäufers an der zu zahlenden Provision genauso hoch, wie der Anteil des Käufers. Jeder übernimmt also die Hälfte. Dabei ist die Höhe der Provision nicht festgeschrieben. Sie kann zwischen Auftraggeber und Makler flexibel vereinbart werden und sich nach dem Leistungsumfang des Maklers richten.
Was bedeutet das Maklergesetz für mich als Eigentümer und Immobilienverkäufer?
Es kann sich je nach Region unterscheiden, ob die Immobilie mit einer Verkäuferprovision oder mit Provisionsteilung verkauft wird. Möglich sind beide Varianten und können auch dementsprechend vereinbart werden. Lassen Sie sich von einem Qualitätsmakler der Eberhardt-Immobilien über die Vorteile der jeweiligen Möglichkeiten informieren. Der Umfang der Maklerleistungen wird im Maklervertrag dokumentiert.

Je nach Umfang der Maklerleistungen, kann der Immobilienverkauf beschleunigt werden. Qualitätsmakler wie Eberhardt-Immobilien erzielen oft Mehrerlöse, wenn der Verkäufer die gesamte Bandbreite des Leistungsumfangs abruft. Gerade wenn eine Veränderung der Lebenssituation den Verkauf einer Immobilie notwendig gemacht hat, ist es für Eigentümer meist nicht einfach, die nötige Zeit und Sorgfalt für den erfolgreichen Immobilienverkauf aufzubringen. Dabei lässt sich die Qualität des Maklers oft am Umfang der angebotenen Leistungen einschätzen. Daher raten Immobilienexperten, Maklerleistungen zu vergleichen.

Vergleichen Sie Referenzen eines Maklers und vereinbaren Sie mit einem Qualitätsmakler einen Termin und lassen Sie Ihre Immobilie vor Ort professionell bewerten. Ein Profi-Makler kann Sie beraten, wie hoch ein Mehrerlös sein kann, den er durch seine Markterfahrung erreichen kann. Prüfen Sie auch, wie viele Suchkunden des Maklers schon auf Ihre Immobilie passen. Mit einem Provisionsrechner auf der Webseite des Maklers können Sie kalkulieren, was der Makler kosten wird und vergleichen Sie unbedingt das mit dem garantierten Leistungsspektrum.

Mit dem neuen Gesetz zur Teilung der Maklerkosten wird der Immobilienmarkt transparenter. Qualitätsmakler lassen sich nun einfacher erkennen. Die reine Käuferprovision für Wohnimmobilien wird damit abgeschafft. Nun werden die Kosten fair zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.

FAZIT:

Das neue Maklergesetz schreibt nun einheitlich vor, wie die Maklerprovision zu teilen ist. Sowohl Käufer als auch Verkäufer kommen zu gleichen Teilen für die Maklerprovision auf. Die Höhe der Provision sowie die Maklerleistungen müssen schriftlich in einem Vertrag geregelt werden. Somit sorgt das neue Maklergesetz für mehr Transparenz.