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Vermietete Wohnung kaufen in Berlin

Einnahmen durch den Kauf einer vermieteten Wohnungen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich in vermietete Wohnungen in Berlin investieren können. Profitieren Sie von sofortigen Mieteinnahmen und nutzen Sie unsere Expertise in der Immobilienauswahl und -verwaltung.
Entdecken Sie Ihre Optionen und Kundenerfahrungen auf unserer Seite. Informieren Sie sich bei Scheepers & Eberhardt Immobilien.
Scheepers & Eberhardt Immobilien
Ihre Vorteile mit Scheepers & Eberhardt Immobilien
Hier wichtig:
- Maßgeschneiderte Marktanalyse
- Renditeoptimierung
- Rechts- und Finanzberatung
- Gezielte Käuferansprache
- Transparente Prozessgestaltung
Unsere Leistung auf einen Blick
Scheepers & Eberhardt Immobilien bewertet die Potenziale vermieteter Wohnungen und prüft deren Rendite, um Ihnen eine fundierte Investitionsentscheidung zu ermöglichen.
Wir finden und empfehlen gezielt vermietete Wohnungen, die zu Ihren finanziellen Zielen und Wünschen passen, und beraten Sie dabei umfassend.
Wir übernehmen die Verhandlungen und kümmern uns um den gesamten Kaufprozess, von der Preisverhandlung bis hin zum rechtssicheren Vertragsabschluss.
Scheepers & Eberhardt Immobilien überprüft bestehende Mietverträge auf ihre rechtlichen Aspekte und stellt sicher, dass alles korrekt und transparent geregelt ist.

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Was Sie beachten sollten beim Kauf einer vermieteten Wohnung (FAQ's)
Der Kauf einer vermieteten Wohnung ermöglicht sofortige Einnahmen durch Mieteinnahmen, was die Rendite steigern kann.
Vermietete Wohnungen bieten regelmäßige Einkünfte und ein niedriges Risiko, da der Mietvertrag die Einnahmen langfristig sichert.
Überprüfen Sie bestehende Mietverträge, Kündigungsfristen und gesetzliche Regelungen zu Mietpreiserhöhungen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Ja, aber nur gemäß den im Mietvertrag festgelegten Regelungen und den gesetzlichen Bestimmungen für Mietanpassungen.
Durch professionelle Immobilienbewertung und Beratung können Sie gezielt nach Wohnungen suchen, die Ihren Renditevorstellungen entsprechen.
Ja, die Kaution bleibt beim Verkäufer, es sei denn, der Mietvertrag sieht etwas anderes vor. Als neuer Eigentümer erhalten Sie diese bei einem Mieterwechsel.

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