Bevor über den Verbleib der gemeinsamen Immobilie entschieden werden kann, ist eine gründliche Bestandsaufnahme notwendig. Zwei zentrale Faktoren bestimmen, was mit Haus oder Wohnung nach der Scheidung geschehen kann: die Eigentumsverhältnisse und der eheliche Güterstand.
Wer steht im Grundbuch?
Entscheidend ist, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Stehen beide Ehepartner zu gleichen Teilen im Grundbuch, handelt es sich um Miteigentum zu je 50 Prozent. Ist nur ein Ehepartner eingetragen, gehört ihm die Immobilie formal allein – selbst wenn beide sie genutzt oder gemeinsam finanziert haben. In solchen Fällen kann es dennoch zu Ausgleichsansprüchen kommen, etwa bei geteilten Tilgungsleistungen oder Eigenkapitaleinsatz durch den anderen Partner.
Welcher Güterstand gilt?
Auch der gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Güterstand beeinflusst die weitere Vorgehensweise. In einer Zugewinngemeinschaft, die automatisch gilt, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, verbleibt die Immobilie im Eigentum der eingetragenen Person. Allerdings wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs geprüft, ob der andere Ehepartner einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich hat. Bei Gütertrennung wird das Vermögen streng getrennt behandelt – Ausgleichsansprüche sind hier seltener. Bei einer Gütergemeinschaft hingegen gehört die Immobilie automatisch beiden Ehepartnern – unabhängig vom Grundbucheintrag.
Warum diese Klärung entscheidend ist:
Nur wenn Eigentumslage und Güterstand eindeutig geklärt sind, lassen sich Optionen wie Verkauf, Übernahme oder Teilung der Immobilie rechtssicher und fair umsetzen. Eine professionelle Bewertung durch Fachleute – zum Beispiel Anwälte, Notare oder Immobilienmakler – ist in dieser frühen Phase meist unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden und finanzielle Nachteile auszuschließen.
Hinweis:
Die Klärung von Eigentumsverhältnissen und Güterstand ist keine reine Formsache – sie legt den rechtlichen Rahmen für alle weiteren Entscheidungen rund um die Immobilie fest. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen.