Kennen Sie die den Ablauf zum “Reservieren einer Immobilie”? Erläuterungen zur “Reservierungsvereinbarung”

Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, aber die Finanzierung steht noch nicht vollständig? Gar kein Problem, denn wir reservieren die Wunschimmobilie für Sie, damit Sie in aller Ruhe die richtige Finanzierung finden können. Wir erklären Ihnen wie das geht und was Sie dabei beachten müssen.

Einen Auftrag zur Reservierung einer Immobilie durch Eberhardt Immobilien, nennt man eine Reservierungsvereinbarung. Sie wird unter anderem dann geschlossen, wenn ein Kauf beabsichtig ist, aber der Kaufvertrag aus verschiedenen Gründen erst später abgeschlossen werden kann. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung garantiert der Makler die betreffende Immobilie für eine bestimmte Zeit keinem anderen Interessenten anzubieten.

Ist eine Reservierungsgebühr notwendig?

Allerdings ist ein solcher Service nicht immer kostenfrei. Wir stellen den Interessenten eine sogenannte Reservierungsgebühr in Rechnung. Diese Gebühr stellt das Entgelt dafür dar, dass der Makler für die vereinbarte Zeit auf die Vermarktung der Immobilie verzichtet.

Kommt es dann zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, so wird die Reservierungsgebühr auf die Maklergebühr angerechnet.

Getroffen werden muss eine Reservierungsvereinbarung von allen Seiten, also Kaufinteressent, Verkäufer und Makler. Ohne die Beteiligung des Verkäufers, ist die Vereinbarung für den Käufer nicht erfolgreich. Wichtig ist jedoch, dass der Verkäufer von dieser Vereinbarung in Kenntnis gesetzt wird, da der Makler durch seine zeitweise Passivität gegen seine Pflichten aus dem Maklervertrag in Form des Alleinauftrages verstößt. Im Alleinauftrag, oder qualifizierten Alleinauftrag, ist nämlich das aktive Kümmern um das Objekt und der Nachweis aller möglichen Interessenten für das Objekt geregelt.

Wie lange darf man reservieren?

Reserviert werden kann das Objekt jedoch nicht auf eine unbestimmte Zeit. Die Dauer ist allerdings Verhandlungssache. Üblicherweise reservieren wir für ein bis zwei Monate, damit die Käufer die Möglichkeit haben sich in aller Ruhe um die für sie beste Finanzierung zu kümmern.

Letztendlich ist aber der notarielle Kaufvertrag der alles entscheidende. Verhindern kann der Reservierungsvertrag einen Rücktritt vom Immobilienkauf nicht, denn bis zur notariellen Beurkundung des eigentlichen Kaufs wird die Immobilie nicht übertragen und auch den Verkäufer kann niemand zwingen zu verkaufen.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie achten müssen? Kontaktieren Sie uns? Wir können Lichtenberg, Karlshorst, Schöneweide und Treptow-Köpenick.

Eberhardt Immobilien

Treskowallee 96 in 10318 Berlin Karlshorst

030 61 28 44 64

info@eberhardt-immobilien.de

Weitere Infos finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reservierung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohneigentum

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohneigentumsquote

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © giovanni gargiulo/Pixabay.com

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