Heizungsgesetz ab 2024: So rüsten Sie jetzt Ihr Zuhause auf

Ab Januar 2024 gelten weitere Vorgaben für das Heizungsgesetz. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, besonders beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Behalten Sie einen kühlen Kopf und kalkulieren Sie mit spitzem Bleistift. Was jetzt als Eigentümer zu tun ist!

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Hausbesitzer sollten nicht in Panik verfallen, da das Gesetz sich nur auf neu verbaute Heizungen bezieht. Ab 2024 müssen neu verbaute Heizungen klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen können in der Regel weiter betrieben oder repariert werden. Bevor Eigentümer alte Heizungen für viel Geld austauschen, sollten sie zunächst prüfen, inwieweit sich das Gebäude energetisch optimieren lässt. Denn auch so lässt sich bares Geld sparen.

Der erste Schritt für die nachhaltige Entwicklung Ihrer Immobilie

Eine Energieberatung vom Fachmann ist die Grundlage, um ein Haus energetisch möglichst zu optimieren. Um bei der Suche die richtige Entscheidung zu treffen, bietet die Energieeffizienz-Expertenliste eine gute Orientierung. Denn grundsätzlich gilt: Der Beruf des Energieberaters an sich ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Berater dieser Liste weisen ihre Qualifikation kontinuierlich nach und haben darüber hinaus die Befugnis, Förderanträge zu stellen.

Bestandsgebäude: 65-Prozent-Vorgabe gilt erst im Zuge der kommunalen Wärmeplanung

Immobilienbesitzer haben etwas Zeit gewonnen! Denn die 65-Prozent-Vorgabe gilt erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies sollte spätestens ab Mitte 2026 in großen Kommunen und ab 2028 in kleinen Kommunen der Fall sein. Eine energetische Optimierung ist dennoch sinnvoll, denn ob herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas in Zukunft zu einem bezahlbaren Preis verfügbar sind, ist offen. Die Grundaussage bleibt also: Es besteht Handlungsbedarf! Eigentümer können jetzt die Chance nutzen mit einer vorausschauenden energetischen Sanierung, ihre Immobilien zukunftssicher zu machen.

Daumenregel: Erst die Dämmung, dann die Heizung

Die Sanierung der Gebäudehülle eines Hauses ist ebenfalls ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reduzierung des Energieverbrauchs. Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern sind essenziell für eine bessere Energiebilanz.

Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

Zur Förderung ab 2024 werden Details gerade noch ausgehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, Immobilieneigentümer bei Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Doch die Förderbank KfW und die Bundesregierung befinden sich im Dialog und werden ihre Ergebnisse zum Gebäude­energiegesetz umfassend bekanntgeben, sobald diese feststehen. Angekündigt ist eine Förderung von 30 bis 70 Prozent Förderung für selbst genutzten Wohnraum (Stand Oktober 2023). Durch die aktuelle Haushaltskrise ist die Unsicherheit jedoch weiterhin sehr hoch. Viele Immobilieneigentümer entscheiden sich deswegen aktuell auch für einen Verkauf.

Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren und benötigen eine fachmännische Einschätzung? Lassen Sie sich von uns beraten!

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Neubau | Heizungsgesetz ab 2024: So rüsten Sie jetzt Ihr Zuhause auf

Das Ende des Neubaus: Lohnt sich eine Investition noch?

Der Traum von der eigenen Immobilie ist bei vielen Menschen nach wie vor ungebrochen. Doch die anhaltende Immobilienkrise führt bei Interessenten zu Verunsicherungen. Dennoch kann sich die Investition in Eigentum gerade jetzt lohnen.

1980er | Heizungsgesetz ab 2024: So rüsten Sie jetzt Ihr Zuhause auf

Immobilien sind heute erschwinglicher als in den 1980er Jahren

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So kann die Immobilienfinanzierung jetzt gelingen

Banken haben ihre Anforderungen für die Kreditvergabe zur Finanzierung einer Immobilie verschärft. Für viele Immobiliensuchende scheint der Kauf deshalb in weite Ferne gerückt. Dabei ist die Finanzierung eines Immobilienkaufs auch jetzt möglich!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © nikkytok/Depositphotos.com

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