Ab dem 1. Januar 2023 können Erbschaften und Schenkungen teurer werden. Wenn ich also im kommenden Jahr ein Haus erbe, wie hoch kann die steuerliche Belastung mit der geplanten Gesetzesänderung ausfallen? Wo wirkt sie sich am stärksten aus? Fragen über Fragen, die Eigentümer und deren Erbberechtigte seit dem neuen Gesetzesentwurf beschäftigen.
Am 10. Oktober 2022 wurde ein neuer Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Demnach wurde ein notwendiger Bedarf an Neuregelungen im deutschen Steuerrecht festgestellt. Unter anderem auch eine Änderung des Bewertungsgesetzes. Das betrifft auch die Bewertung von Immobilien, die an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden soll. Das wirkt sich besonders auf diese Fälle aus:
- Sachwertverfahren/Ertragswertverfahren für bebaute Grundtücke
- Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen
- Fälle mit Gebäuden auf fremdem Grundbesitz
Warum wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer teurer?
Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke orientiert und gleicht sich mehr an die der Gutachterausschüsse an, die sich bei der Bewertung nach der ImmoWertV richten. Somit entspricht der Immobilienwert eher dem aktuellen Verkehrswert. Ein weiterer Faktor, der unweigerlich mit dem Verkehrswert zusammenhängt, sind die gestiegenen Immobilienpreise. Das Resultat: höhere Steuern wegen höherem Immobilienwert.
Experten sind sich einig, dass Erbschafts- und Schenkungssteuer mindestens um 20 Prozent bis 30 Prozent teurer werden. Vereinzelt könne es auch zu einer Verdopplung der Steuerzahlung kommen.
Wo und warum wirkt sich die Gesetzesänderung am stärksten aus?
Nicht überall werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung gleichermaßen zu bemerken sein. Denn bei jeder Bewertung kommt es auch auf die Lage des bebauten Grundstücks an. Für vererbte Immobilien in ländlichen und nicht metropolnahen Regionen, werden weniger Steuer anfallen als für ein Haus oder eine Wohnung, die mitten in der Stadt oder im Speckgürtel liegt. Im nächsten Jahr steigen nämlich mit den Neuregelungen auch die Regional- und Sachwertfaktoren an.
Sind Sie unsicher, wie viel teurer die Steuer ausfallen könnte, kann die professionelle Immobilienbewertung eines Maklers Klarheit verschaffen. Dieser richtet sich ebenfalls nach der ImmoWertV. Er steht Ihnen auch bei Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften als unparteiischer und unabhängiger Vermittler zur Seite. Falls es zu einem Verkauf kommen sollte, wird der Makler Erben auch dabei professionell beraten und unterstützen können.
Sie haben ein Haus in Berlin Friedrichshain, Lichtenberg, Treptow oder Köpenick geerbt oder geschenkt bekommen? Oder Sie möchten Ihr Erbe regeln? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und helfen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem Netzwerk gern weiter.
Eberhardt Immobilien
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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