Wenn Sie eine Immobilie vermieten, zählen die Einnahmen aus dieser Vermietung zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt von Ihren gesamten Einnahmen und Ihrer Einkommenssteuerklasse ab.
Allerdings müssen Sie nicht die gesamte Summe der erhaltenen Miete versteuern, sondern nur den Betrag, der nach Abzug der Werbungskosten übrig bleibt. Dies bietet Ihnen als Vermieter eine wertvolle Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu minimieren.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Ausgaben, die Ihnen im Rahmen der Vermietung entstehen und direkt zur Erzielung der Mieteinnahmen notwendig sind. Diese Kosten können von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, was letztlich Ihre Steuerlast reduziert. Zu den typischen Werbungskosten bei der Vermietung zählen:
- Reparaturkosten: Ausgaben für die Behebung von Schäden oder Abnutzungen an der vermieteten Immobilie.
- Kosten für den Energieausweis: Notwendig für die Vermietung und muss potenziellen Mietern vorgelegt werden.
- Instandhaltungskosten: Kosten für Maßnahmen, die die Substanz der Immobilie erhalten und die Nutzungsdauer verlängern.
- Fahrtkosten: Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Immobilie stehen.
- Grundbuchgebühren: Kosten, die im Rahmen von rechtlichen Aktionen bezüglich des Eigentums anfallen.
- Grundsteuer: Die von der Gemeinde erhobene Steuer auf den Besitz von Grundstücken.
- Hausmeisterkosten: Entgelte für Dienstleistungen rund um die Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
- Instandhaltungsrücklage: Rücklagenbildung für größere zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen.
- Nebenkosten: Kosten, die über die umlagefähigen Nebenkosten der Mieter hinausgehen.
- Schuldzinsen: Zinsen für Darlehen, die für den Kauf oder die Verbesserung der Immobilie aufgenommen wurden.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Ein weiterer wichtiger Aspekt der steuerlichen Behandlung von vermieteten Immobilien ist die Absetzung für Abnutzung (AfA). Diese ermöglicht es Ihnen, den Wertverlust Ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Die AfA wird in der Regel nach der ursprünglichen Nutzungsdauer der Immobilie und dem Kaufpreis berechnet, exklusive der Grundstückskosten.
💡 Hinweis
Um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Werbungskosten geltend machen, ist es ratsam, ein detailliertes Verzeichnis Ihrer Ausgaben zu führen. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf, die Sie im Zusammenhang mit der Immobilie erhalten. Diese akribische Dokumentation wird Ihnen nicht nur helfen, Ihre Steuererklärung korrekt und vorteilhaft zu gestalten, sondern auch mögliche Rückfragen des Finanzamts effektiv zu beantworten.
Durch die strategische Nutzung von Werbungskosten können Sie als Vermieter Ihre steuerliche Last erheblich reduzieren und die Rentabilität Ihrer Vermietungstätigkeit steigern. Es lohnt sich daher, in diesem Bereich gut informiert und organisiert zu sein.