Immobilie im Erbfall

1. Einleitung: Herausforderungen beim Immobilienerbe

Das Erben einer Immobilie bringt oft komplexe Herausforderungen mit sich. Emotionale Bindungen, finanzielle Überlegungen und rechtliche Hürden machen Entscheidungen schwierig. Was passiert mit der geerbten Immobilie? Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Dieser Leitfaden gibt Antworten und zeigt, wie Sie die beste Lösung finden.

2. Erbengemeinschaft und ihre Herausforderungen

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Entscheidungen – egal ob Verkauf, Renovierung oder Nutzung – müssen einstimmig getroffen werden. Genau das birgt großes Konfliktpotenzial.

Typische Herausforderungen einer Erbengemeinschaft

Eine der größten Herausforderungen besteht in den unterschiedlichen Interessen der Erben. Während einige die Immobilie möglichst schnell verkaufen möchten, hegen andere den Wunsch, sie selbst zu nutzen oder langfristig zu vermieten. Diese gegensätzlichen Vorstellungen machen Einigungen oft schwierig und zeitaufwendig.

Auch die finanziellen Möglichkeiten der Beteiligten spielen eine entscheidende Rolle. Nicht jeder Erbe kann oder möchte sich an laufenden Kosten, Instandhaltungen oder Modernisierungen beteiligen. Solche Ungleichgewichte führen schnell zu Unstimmigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.

Hinzu kommt die emotionale Belastung, die mit geerbten Immobilien oft verbunden ist. Erinnerungen an Familienmitglieder oder die eigene Kindheit können rationale Entscheidungen erschweren und Konflikte zusätzlich anheizen.

Warum eine professionelle Bewertung entscheidend ist

In dieser komplexen Ausgangslage ist eine unabhängige und sachliche Wertermittlung der Immobilie unverzichtbar. Ein neutraler Immobiliengutachter oder erfahrener Makler kann den aktuellen Marktwert realistisch einschätzen. Das schafft eine faire Grundlage für Gespräche über Verkauf, Vermietung oder Ausgleichszahlungen – und reduziert das Risiko von Streitigkeiten erheblich.

Wege aus der Erbengemeinschaft

Eine mögliche Lösung ist der gemeinsame Verkauf der Immobilie. Der Erlös wird dabei entsprechend der Erbanteile unter den Beteiligten aufgeteilt. Das ist häufig der einfachste Weg, um die Erbengemeinschaft aufzulösen und klare Verhältnisse zu schaffen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Erben die Immobilie übernehmen und die übrigen Erben auszahlen. Auch hierfür ist eine objektive Immobilienbewertung essenziell, um faire Beträge zu ermitteln und Streit zu vermeiden.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert – oft jedoch deutlich unter dem eigentlichen Marktwert. Diese Lösung sollte daher nur im äußersten Fall in Betracht gezogen werden.

FAQ

Die Immobilie geht auf die Erben über, die dann entscheiden müssen, ob sie die Immobilie behalten,
verkaufen oder vermieten möchten. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die
gemeinsam entscheiden muss.

Der Wert der Immobilie wird durch ein Gutachten oder eine Schätzung ermittelt, z. B. vom Finanzamt
für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Alternativ kann ein unabhängiger Sachverständiger
beauftragt werden.

3. Pflichtteilsanspruch bei Immobilienerbe: Was Erben wissen müssen

Falls kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Pflichtteilsberechtigte, wie Ehepartner und Kinder, haben Anspruch auf einen festgelegten Anteil des Nachlasses.

Vorteile eines Verkaufs:

  • Pflichtteile sind unverzichtbar: Auch bei Testamenten können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.
  • Bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Diese sollte vermieden werden, da sie oft zu finanziellen Einbußen führt. Dann kann ein Rechtsbeistand erforderlich sein.

 

💡 Hinweis 

Rechtzeitig klären: Wer erbt die Immobilie?
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bereits zu Lebzeiten des Erblassers geregelt werden, wer die Immobilie erbt. Klare Testamente oder Erbverträge schaffen rechtliche Sicherheit und vermeiden Unstimmigkeiten unter den Erben.

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Immobilie bewerten

Für den Immobilienverkauf ist eine professionelle Wertermittlung essenziell. Als Experten bestimmen wir den Wert Ihrer Immobilie nach anerkannten Verfahren und entwickeln die passende Preisstrategie.

4. Testament oder gesetzliche Regelung: Welche Dokumente zählen?

Ein Testament oder ein Erbvertrag erleichtert die Abwicklung des Nachlasses erheblich.
Liegt eine klare Regelung zum Nachlass vor, können potenzielle Erben schneller und unkomplizierter handeln – etwa beim Verkauf oder der Verrentung einer geerbten Immobilie. Die Erbfolge ist eindeutig, Streitigkeiten lassen sich oft vermeiden, und Banken oder Grundbuchämter akzeptieren das Testament als Nachweis.

Modelle der Verrentung:
Wenn eine Immobilie nicht verkauft, sondern zur finanziellen Absicherung verrentet werden soll – etwa durch eine Leibrente oder Umkehrhypothek – ist eine eindeutige Erbregelung ebenfalls von Vorteil. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Erben zustimmen oder im Vorfeld ein Erbe als berechtigt definiert wird, diese Entscheidung zu treffen.

Testament vorhanden?
Ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag ist in vielen Fällen ausreichend. Es ermöglicht eine direkte Umschreibung von Vermögenswerten, ohne zusätzliche Dokumente wie einen Erbschein zu beantragen.

Erbschein notwendig:
Liegt kein Testament vor oder ist dieses unklar, verlangt das Nachlassgericht zur Absicherung einen Erbschein. Dieser bestätigt offiziell, wer als Erbe gilt, kann jedoch Zeit kosten und Gebühren verursachen. Gerade bei Immobilienangelegenheiten verzögert sich ohne Erbschein oft die weitere Abwicklung.

 

 

FAQ

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Es gibt Freibeträge, z. B. 400.000 € für Kinder, die eine steuerfreie Vererbung ermöglichen, solange der Wert der Immobilie diese Grenze nicht übersteigt.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssen einvernehmlich entscheiden, wie mit der Immobilie verfahren wird, was häufig zu Konflikten führen kann.

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Verwertung

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5. Erbschein bei geerbter Immobilie: Warum Sie ihn fast immer brauchen

Ein Testament oder ein Erbvertrag erleichtert die Abwicklung des Nachlasses erheblich
Eine rechtzeitige Nachlassregelung durch ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag sorgt für Klarheit im Erbfall. Gerade bei Immobilien ist eine eindeutige Regelung wichtig, um langwierige Verfahren und familiäre Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Erben können schneller handeln – sei es beim Verkauf, bei der Vermietung oder bei einer Immobilienverrentung.

Modelle der Verrentung:
Wer eine Immobilie im Alter nicht verkaufen, sondern gezielt zur Altersvorsorge nutzen möchte, denkt über Modelle wie die Leibrente, den Nießbrauch oder die Umkehrhypothek nach. Voraussetzung dafür ist, dass die Eigentumsverhältnisse geklärt sind – insbesondere bei geerbtem Eigentum.

Testament vorhanden?
Ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag kann die Nachlassabwicklung stark vereinfachen. Es legt verbindlich fest, wer was erbt, und ermöglicht es, Vermögenswerte wie Immobilien direkt auf die vorgesehenen Erben zu übertragen – häufig ohne zusätzliche Nachweise.

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er weist die Erben eindeutig aus und gibt an, in welchem Umfang sie erbberechtigt sind. Gerade bei Immobilien ist der Erbschein häufig erforderlich, um im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen zu werden.

Ohne diesen Nachweis ist es nahezu unmöglich, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, zu beleihen oder offiziell zu überschreiben. Banken, Notare und Grundbuchämter verlangen ihn in der Regel, wenn kein notarielles Testament vorliegt oder wenn die Erbfolge unklar ist.

Die Beantragung eines Erbscheins kann jedoch mehrere Wochen dauern und ist mit Kosten verbunden, die sich am Nachlasswert orientieren. Darüber hinaus kann es bei Uneinigkeiten unter den Erben zu Verzögerungen oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Ein klar formuliertes Testament oder ein Erbvertrag kann diese Probleme im Vorfeld vermeiden.

Mit zunehmendem Alter denken viele Eigentümer darüber nach, wie sie künftig wohnen möchten. Oft steht der Wunsch nach Barrierefreiheit, Nähe zur Familie oder einem geringeren Pflegeaufwand im Vordergrund. In solchen Fällen entscheiden sich Senioren bewusst dafür, ihr Haus zu verkaufen oder über Modelle wie die Immobilienverrentung Liquidität zu schaffen, ohne sofort ausziehen zu müssen.

Dabei ist es wichtig, auch die erbrechtliche Seite im Blick zu behalten. Wer Kinder oder andere Erben hat, sollte rechtzeitig klären, wie mit der Immobilie im Fall des Erbens oder Verkaufens umgegangen wird. Ein Testament oder ein Erbvertrag sorgt hier für klare Verhältnisse – und verhindert mögliche Streitigkeiten.

6. Erbschaftssteuer: Freibeträge und finanzielle Belastungen

6. Erbschaftssteuer: Freibeträge und finanzielle Belastungen bei geerbten Immobilien

Wer eine Immobilie erbt, muss sich nicht nur mit rechtlichen und organisatorischen Fragen auseinandersetzen, sondern auch mit möglichen steuerlichen Pflichten. Die Erbschaftssteuer fällt abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben unterschiedlich hoch aus. Dabei gelten folgende steuerliche Freibeträge:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: bis zu 500.000 €

  • Kinder (inkl. Stief- und Adoptivkinder): bis zu 400.000 €

  • Enkelkinder: bis zu 200.000 €

Liegt der Wert der geerbten Immobilie unterhalb dieser Grenzen, fällt keine Erbschaftssteuer an. Doch gerade in gefragten Lagen oder bei größeren Immobilien können die Werte schnell über den Freibetrag hinausgehen – besonders, wenn mehrere Objekte oder zusätzliches Vermögen zum Nachlass gehören.

Steigende Immobilienpreise und neue Bewertungsverfahren des Finanzamts führen häufig dazu, dass Immobilien höher angesetzt werden, als es Laien erwarten würden. Dadurch kann die Steuerlast für die Erben erheblich steigen – selbst dann, wenn die Immobilie gar nicht verkauft werden soll. In einigen Fällen sehen sich Erben gezwungen, das geerbte Haus zu verkaufen, nur um die Steuer begleichen zu können.

Wichtig: Erben sollten in jedem Fall einen erfahrenen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Dieser kann nicht nur bei der Bewertung des Nachlasses helfen, sondern auch prüfen, ob Steuerverschonungen oder Stundungen möglich sind – etwa bei selbstgenutztem Wohneigentum oder wenn die Immobilie über längere Zeit im Familienbesitz bleibt.

Gerade in Berlin und Umgebung steigen die Immobilienwerte – damit auch die Erbschaftssteuer. Wir von Scheepers & Eberhardt Immobilien beraten Sie persönlich zur besten Lösung.

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7. Optionen für die Erbimmobilie: Verkaufen, Vermieten oder Selbstnutzung

Ein erfahrener Makler bietet wertvolle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
Nach einer Erbschaft stehen viele Eigentümer vor der Frage, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Soll das Haus verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile – und oft hängt die Entscheidung auch von den familiären und finanziellen Rahmenbedingungen ab.

Ein Verkauf der Immobilie ist häufig die einfachste Lösung, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind und eine unkomplizierte Teilung des Erlöses gewünscht ist. Der erzielte Verkaufspreis kann aufgeteilt oder zur Begleichung von Steuern und Schulden verwendet werden.

Die Vermietung ist eine Alternative, wenn das geerbte Objekt langfristig als Kapitalanlage dienen soll. Sie ermöglicht regelmäßige Einnahmen und den Erhalt des Vermögens. Allerdings bringt die Vermietung auch Verwaltungsaufwand und rechtliche Pflichten mit sich – insbesondere bei mehreren Erben oder wenn keine klare Zuständigkeit besteht.

Die Selbstnutzung einer geerbten Immobilie ist meist nur dann realisierbar, wenn alle Miterben ausbezahlt werden können. Das setzt entweder ausreichendes Eigenkapital oder eine Finanzierungslösung voraus. Ein erfahrener Immobilienmakler kann dabei helfen, den Immobilienwert realistisch einzuschätzen, Verkaufsstrategien zu entwickeln oder auch potenzielle Mieter zu finden. Zudem kann er bei der Kommunikation mit weiteren Erben vermitteln und den Verkaufsprozess professionell abwickeln.

Tipp: Wer frühzeitig mit einem qualifizierten Makler spricht, vermeidet teure Fehlentscheidungen und nutzt die geerbte Immobilie bestmöglich – ob zur eigenen Nutzung, als Investition oder zur Weitergabe an die nächste Generation.

 

 

FAQ

Bei der Vererbung einer Immobilie können hohe Erbschaftssteuern anfallen, insbesondere wenn keine Freibeträge mehr greifen. Eine steuerliche Beratung hilft, frühzeitig die optimale Lösung zu finden, z. B. durch Schenkung oder Nießbrauchregelungen.

8. Geerbte Immobilie vermieten: Chancen, Pflichten und Steuervorteile“

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, zählen die Einnahmen aus dieser Vermietung zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt von Ihren gesamten Einnahmen und Ihrer Einkommenssteuerklasse ab.

Allerdings müssen Sie nicht die gesamte Summe der erhaltenen Miete versteuern, sondern nur den Betrag, der nach Abzug der Werbungskosten übrig bleibt. Dies bietet Ihnen als Vermieter eine wertvolle Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu minimieren.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die Ihnen im Rahmen der Vermietung entstehen und direkt zur Erzielung der Mieteinnahmen notwendig sind. Diese Kosten können von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, was letztlich Ihre Steuerlast reduziert. Zu den typischen Werbungskosten bei der Vermietung zählen:

  • Reparaturkosten: Ausgaben für die Behebung von Schäden oder Abnutzungen an der vermieteten Immobilie.
  • Kosten für den Energieausweis: Notwendig für die Vermietung und muss potenziellen Mietern vorgelegt werden.
  • Instandhaltungskosten: Kosten für Maßnahmen, die die Substanz der Immobilie erhalten und die Nutzungsdauer verlängern.
  • Fahrtkosten: Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Immobilie stehen.
  • Grundbuchgebühren: Kosten, die im Rahmen von rechtlichen Aktionen bezüglich des Eigentums anfallen.
  • Grundsteuer: Die von der Gemeinde erhobene Steuer auf den Besitz von Grundstücken.
  • Hausmeisterkosten: Entgelte für Dienstleistungen rund um die Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
  • Instandhaltungsrücklage: Rücklagenbildung für größere zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Nebenkosten: Kosten, die über die umlagefähigen Nebenkosten der Mieter hinausgehen.
  • Schuldzinsen: Zinsen für Darlehen, die für den Kauf oder die Verbesserung der Immobilie aufgenommen wurden.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Ein weiterer wichtiger Aspekt der steuerlichen Behandlung von vermieteten Immobilien ist die Absetzung für Abnutzung (AfA). Diese ermöglicht es Ihnen, den Wertverlust Ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Die AfA wird in der Regel nach der ursprünglichen Nutzungsdauer der Immobilie und dem Kaufpreis berechnet, exklusive der Grundstückskosten.

 

💡 Hinweis

Um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Werbungskosten geltend machen, ist es ratsam, ein detailliertes Verzeichnis Ihrer Ausgaben zu führen. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf, die Sie im Zusammenhang mit der Immobilie erhalten. Diese akribische Dokumentation wird Ihnen nicht nur helfen, Ihre Steuererklärung korrekt und vorteilhaft zu gestalten, sondern auch mögliche Rückfragen des Finanzamts effektiv zu beantworten.

Durch die strategische Nutzung von Werbungskosten können Sie als Vermieter Ihre steuerliche Last erheblich reduzieren und die Rentabilität Ihrer Vermietungstätigkeit steigern. Es lohnt sich daher, in diesem Bereich gut informiert und organisiert zu sein.

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Immobilie bewerten

Für den Immobilienverkauf ist eine professionelle Wertermittlung essenziell. Als Experten bestimmen wir den Wert Ihrer Immobilie nach anerkannten Verfahren und entwickeln die passende Preisstrategie.

9. Sonderfälle: Wohnrecht und dessen Einfluss auf den Immobilienwert

Wohnrecht: Einfluss auf den Immobilienwert
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht kann den Marktwert einer Immobilie deutlich mindern – denn es bleibt auch bei einem Verkauf bestehen. Kaufinteressenten müssen akzeptieren, dass die Immobilie nicht vollständig nutzbar ist, solange das Wohnrecht gilt.

Bei der Bewertung des Wohnrechts spielen das Alter und die statistische Lebenserwartung der berechtigten Person eine entscheidende Rolle. Je jünger der Wohnberechtigte, desto stärker wirkt sich das Wohnrecht wertmindernd aus.

In einigen Fällen sind Verhandlungslösungen möglich – etwa durch eine Abfindung, bei der das Wohnrecht gegen eine einmalige Zahlung gelöscht wird. Das kann helfen, den Verkaufswert zu steigern und die Immobilie attraktiver für Käufer zu machen.

10. Vorbereitung auf die Erbregelung: Frühzeitig planen zahlt sich aus

Wer frühzeitig klare Regelungen trifft, entlastet seine Angehörigen und sorgt dafür, dass der eigene Wille im Erbfall auch tatsächlich umgesetzt wird. Gerade bei Immobilien ist eine vorausschauende Planung entscheidend – sei es durch ein notarielles Testament, einen Erbvertrag oder eine Schenkung zu Lebzeiten.

So lassen sich nicht nur Konflikte unter Erben vermeiden, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. Wer bereits zu Lebzeiten Regelungen trifft, kann durch gezielte Schenkungen unter Ausnutzung der Freibeträge sogar mehrfach steuerfrei Vermögen übertragen – alle zehn Jahre.

Auch Überlegungen zur Verrentung, zum Wohnrecht oder zur Teilung des Nachlasses sollten frühzeitig angestellt und gegebenenfalls mit einem Fachanwalt oder Steuerberater besprochen werden. Denn: Eine gute Vorbereitung sichert nicht nur den Familienfrieden, sondern bewahrt auch den Immobilienwert.

 

 

FAQ

Die Erbengemeinschaft kann aufgelöst werden, indem die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird. Alternativ kann ein Erbe die anderen auszahlen und die Immobilie übernehmen.

Ja, eine Schenkung zu Lebzeiten kann sinnvoll sein, um Steuerfreibeträge auszunutzen. Es sollte jedoch ein Steuerberater hinzugezogen werden, um rechtliche und steuerliche Folgen zu klären. Auch ein Nießbrauchrecht kann dabei in Betracht gezogen werden.

10. Fazit: Mit Expertenhilfe zur optimalen Lösung

Das Erben einer Immobilie erfordert durchdachte Entscheidungen. Mit der Unterstützung von Immobilienmaklern und Rechtsexperten können Erben die beste Lösung für ihre individuelle Situation finden.

Wer Immobilien vererbt, muss nicht nur Besitz, sondern Verantwortung weitergeben
Eine Immobilie ist mehr als ein Vermögenswert – sie ist oft emotional aufgeladen, voller Erinnerungen, manchmal auch mit familiären Spannungen verbunden. Gerade deshalb braucht es klare Regelungen, aber auch Fingerspitzengefühl. Wer sich frühzeitig mit den Fragen rund um Testament, Wohnrecht, Erbschein oder Verrentung beschäftigt, verhindert nicht nur Streit, sondern bewahrt auch den Wert des Erbes.

Was viele nicht wissen: Häufig scheitern Erbengemeinschaften nicht am guten Willen, sondern an fehlenden Strukturen – etwa weil niemand die Verantwortung übernimmt oder wichtige Informationen zur Immobilie fehlen. Auch der Glaube, alles „regele sich von selbst“, führt in der Praxis oft zu jahrelangen Verzögerungen, steuerlichen Nachteilen oder einem überstürzten Verkauf unter Wert.

Deshalb gilt: Nicht nur rechtlich absichern, sondern auch praktisch vorbereiten. Wer Unterlagen ordnet, Ansprechpartner festlegt und sich früh mit einem Makler oder Steuerberater austauscht, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Handlungsspielraum für die Familie – und das ist oft mehr wert als jeder Paragraf.

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