Energiegesetz (GEG): Endlich Planungssicherheit, oder?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde im Bundestag verabschiedet und soll endlich die viel diskutierte Planungssicherheit schaffen. Unter vielen Immobilieneigentümern herrscht aber weiterhin große Unsicherheit. Behalten Sie einen kühlen Kopf und kalkulieren Sie mit spitzem Bleistift. Was jetzt als Eigentümer zu tun ist.

Was wurde beschlossen?

Nach dem Beschluss des Heizungsgesetzes durch den Bundestag, gilt ab dem 1. Januar 2024 die Anforderung, dass jegliche neu installierte Heizungsanlage (in Neubauten und Bestandsimmobilien, sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen muss.
Bestehende Heizsysteme bleiben hingegen von dem Gesetz unberührt und können weiterhin in Betrieb genommen werden. Ebenso sind Reparaturen alter Systeme, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllen, weiterhin gestattet.
Grob gesagt: Ist eine Öl- oder Gasheizung jünger als 30 Jahre und funktioniert einwandfrei, haben Sie noch etwas Zeit gewonnen. Ab wann an Ihrem Wohnort nur noch Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen, richtet sich danach, wann die kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese Planung ab 2026 verfügbar sein, während sie für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 eingeführt wird.Der Idealfall für viele Eigentümer ist sicherlich der Anschluss an das lokale Fernwärmenetz.

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    Auch wenn nun etwas mehr Zeit ist als gedacht: Sichern Sie sich frühzeitig Beratungstermine beim Energieberater und beim Heizungsbauer. Viele Eigentümer werden jetzt aktiv und die Termine bei Energieberatern und Heizungsbauern sind rar.
    Bei der Beratung geht es nicht nur um die Technik für eine neue Heizung. Um eine Wärmepumpe effizent betreiben zu können ist eine gute Dämmung Grundvoraussetzung. Fördergelder vom Staat hängen auch stark vom erreichten Standard nach der Sanierung ab. Als Daumenregel gilt: Erst Dämmung und Fenster, dann Heizung.

    Neben der Wärmepumpe gibt es auch noch weitere Alternativen, die die Anforderungen des Heizungsgesetzes erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
    • Anschluss an ein Fernwärmenetz
    • Heizen per Stromdirektheizung
    • Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel
    • Heizen auf Basis von Solarthermie
    • „H2-Ready“-Gasheizung
    • Heizen per Biomasseheizung
    • Pelletheizung

    Hier ist es wichtig, die Maßnahmen in Verbindung mit Dämmung, Fensteraustausch und Heizung auf Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit zu prüfen. Vor allem bei der Rechnung Wärmepumpe gegenüber Gasheizung muss u.a. die künftige Anhebung des CO2 Preises mit berücksichtigt werden. Hier hilft ein guter Energieberater.

    Fazit

    Das Gesetz ist weniger scharf als befürchtet und Eigentümer haben nun mehr Zeit zu reagieren und zu planen. Am Grundsatz ändert sich aber nichts: Eigentümer müssen aktiv werden. Zumal wir nicht absehen können wie lange die Förderungen in der Zukunft Bestand haben werden.
    Außerdem hat das Gesetz auch klare Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Bestandsimmobilien. Gerade im Bereich der Häuser und Wohnungen, die energetisch saniert werden müssen, wird es zu weiteren Preisabschlägen in der Zukunft kommen.

    Sollten Sie sich unsicher sein, wie sich die Situation bei Ihrer Immobilie darstellt. Wir beraten Sie gern!

    Foto: © smuki/Depositphotos.com

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